- Rücknahme E-Bike BMZ Akku
Die BMZ Group bietet den einmaligen Service eines flächendeckenden Rücknahme- und Recyclingangebots für Lithium-Ionen Batterien an – Stichwort Verwertung von Rohstoffen.
Bitte nehmen Sie Kontakt für den genauen Ablauf der Akku Verwertung bei ihrem CHEETAH E-Bike mit uns auf.
Phone 0049-7162-43557 oder info@cheetah.de
Vor der Rücknahme muss der Akku Zustand dokumentiert werden. Hierfür stellt die BMZ Group ein entsprechendes Formblatt.
Mehr Informationen direkt auf der BMZ Group Website:
Recycling – BMZ GROUP -Batteriehersteller und Batteriesysteme
- Rücknahme E-Bike Akku Brose und Phylion
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass E-Bike Akkus nach dem deutschen Batteriegesetz (BattG) nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Damit schonen Sie die Umwelt und vermeiden gesetzliche Bußgelder.
Warum ist eine fachgerechte Entsorgung wichtig?
– E-Bike Akkus enthalten Stoffe wie Lithium, Kobalt und Elektrolyte, die bei unsachgemäßer Entsorgung Boden und Wasser kontaminieren können.
– Altbatterien sind Wertstoffe – wertvolle Rohstoffe können zurückgewonnen und in neuen Produkten wiederverwendet werden.
– Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien korrekt zurückzugeben.
So entsorgen Sie Ihren E-Bike Akku richtig!
– Bringen Sie den Akku ungeladen bzw entladen und gut geschützt aus Verletzungs- und Kurzschlussgefahr zu einer kommunalen Sammelstelle (Wertstoffhof).
Treffen Sie zwingend Vorsorge gegen Kurzschlüsse (z. B. durch das Isolieren der Pole mit Klebestreifen)
– Sie können den Akku auch bei uns im Fachgeschäft zurückgeben – wir nehmen ihn kostenlos entgegen und leiten ihn der umweltgerechten Verwertung zu.
– Achten Sie auf das Symbol durchgestrichene Mülltonne auf dem Akku
- Entsorgung von E-Bike Beleuchtung und Display
Für die umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung Ihrer E-Bike Beleuchtung (Scheinwerfer, Rücklicht) und Ihres Displays beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Die Beleuchtungseinheit und das Display sind elektrische oder elektronische Geräte und gelten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) als separat zu entsorgender Elektronikschrott.
Sie dürfen nicht in der Restmülltonne entsorgt werden.
Geräte mit dem Symbol eines durchgestrichenen Abfallbehälters (§ 17 ElektroG) gehören in die gesonderte Erfassung.
Ihre Gemeinde oder Ihre Stadt betreibt Sammelstellen und Wertstoffhöfe, an denen Sie Beleuchtung und Display kostenlos abgeben können.
Abgegebene Geräte werden fachgerecht recycelt, wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und umweltschädliche Stoffe sicher entsorgt.
Bei Fragen zur Rückgabe-Organisation oder zu unseren Rücknahmemöglichkeiten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Vielen Dank, dass Sie aktiv zum Schutz von Umwelt und Ressourcen beitragen!
Weitere Informationen zum Batteriegesetz finden Sie auch im Internet unter www.batteriegesetz.de